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Planungsrecht (Bauplanungsrecht, Fachplanungsrecht)
Im Bauplanungsrecht geht es um die rechtliche Normierung von Planungen etwa im Bezug auf die Ausweisung bestimmter Baugebiete, die Schaffung der rechtlichen Grundlagen bspw. für die Errichtung bzw. den Ausbau von Straßen, Flüssen, Deichen oder Bahnanlagen. Ebenfalls kann es um die rechtliche Kategorisierung bestimmter Flächen oder Verkehrswege gehen (bspw. die Einstufung einer Straße als Staats- oder als Bundesstraße).
Die Rechtsquellen sind hier vor allem Gesetze und Verordnungen des Bundes sowie der einzelnen Bundesländer. Zu diesen kommen jeweils die Satzungen (bspw. Flächennutzungs- oder Bebauungspläne) der einzelnen Kommunen bzw. Planungsverbände.
Zum Planungsrecht gehören weiter die Möglichkeiten zur Umlegung und Neuaufteilung von Grundstücken und der Verschiebung von Flurgrenzen.
Auch Möglichkeit und Verfahren von Enteignungen privater Bürger und juristischer Personen sind letztlich Teil des Bauplanungsrechts.
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