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Planungs- und Genehmigungsverfahren
Hauptinteressengebiet der Rechtsanwaltskanzlei Wolfram Günther sind Mandate, die im Zusammenhang mit Planungsverfahren bzw. genehmigungspflichtigen Bauvorhaben stehen. Die Kanzlei versteht sich als Ansprechpartner für Bauherren, Kommunen, Planungsträger, Bürgerinitiativen, Vereine und Interessenverbände, die entweder selbst planen oder die sich gegen bestimmte Planungen wenden wollen.
Insbesondere möchten wir im Bereich öffentlicher Planung Ansprechpartner sein für:
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Planungsträger bei der juristischen Absicherung ihrer Planung |
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Unternehmen und Bürger bei komplizierten Genehmigungsverfahren, vor allem im Zusammenhang mit dem Naturschutzrecht, dem Immissionsrecht (etwa Lärmschutz) und dem Abfallrecht |
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Bürgerinitiativen in ihrer Gründungsphase |
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Verbände, Bürgerinitiativen bzw. andere Interessengemeinschaften, die sich gegen bestimmte Planungen bzw. Genehmigungen wenden wollen |
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Kommunen, die sich gegen die Planungen anderer Planungsträger wenden wollen |
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Durchführung von Beteiligungsverfahren |
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Errichtung von Anlagen erneuerbarer Energien
Grünbauen
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Fragen des europäischen Naturschutzrechtes |
Hier übernehmen wir eine umfassende juristische Beratung, die Anfertigung notwendiger Schriftstücke mit juristischem Hintergrund und gegebenenfalls Verhandlungen zum Ausgleich widerstreitender Interessen bzw. die Vertretung unserer Mandanten vor Gericht.
Daneben helfen wir gern bei der Vermittlung von nicht unmittelbar juristischen Dienstleistungen, die jedoch im engen Zusammenhang
mit Problemen bei Planungsverfahren stehen (etwa Stadtplanung, Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Fachgutachten, Rechercheaufträge, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzen, Umweltverträglichkeitsprüfungen UVP, etc.).
Dazu stellen wir insbesondere gern unsere Kontakte zum Leipziger Büro für Umwelt und Planung sowie zum Institut für Integrierte Stadtentwicklung in Leipzig zur Verfügung.
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